Entsorgung von Batterien und Elektroaltgeräten
Die korrekte Entsorgung von Batterien, Akkus und batteriebetriebenen Elektrogeräten
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte auf dieser Seite lediglich zu Informationszwecken dienen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Angaben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die genauen Vorschriften zur Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten in Ihrer Region zu prüfen und entsprechend zu handeln.
Gerätebatterien und batteriebetriebene Elektrogeräte gehören mittlerweile zum Alltag der Menschen. In unserem Alltag begegnen uns oft die so genannten Gerätebatterien. Das sind Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Zum Beispiel AAABatterien, AA-Batterien, Blockbatterien oder die runden, flachen, Knopfzellen. Gerätebatterien sind unter anderem in Spielzeugen, Mobiltelefonen und diversen Haushaltsgeräten zu finden.
Sie können alte Batterien und Akkus überall dort, wo Batterien verkauft werden, z. B. im Super-, Drogerie-, Elektro- oder Baumarkt kostenfrei zurückgeben. Fast jeder Drogeriemarkt hat inzwischen eine Altbatterienkiste in der Nähe.
Natürlich sind auch wir bei den zuständigen Behörden registriert und folgen den Richtlinien für Recycling von Batterien und Elektrogeräten:
WEEE-Reg.-Nr.: DE 79347915
LUCID-Reg.-Nr.: DE 5773484481462
Rücknahme Batterien
Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus verpflichtet.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter www.batteriegesetz.de.
Der richtige Umgang mit batteriebetriebenen Elektrogeräten
Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt bei uns entsorgt werden.
Rücknahme von Elektro-Altgeräten
Elektromüll, Ja oder Nein?
Vielen ist nicht sofort klar, ob es sich bei einem Gerät um E-Schrott handelt oder nicht.
Prinzipiell gilt: Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen und keine Verwendung mehr haben, sind E-Schrott. Im Zweifel hilft das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das sich auf dem Gerät befinden muss! Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.
Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Das Zeichen „durchgestrichene Mülltonne“ bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org.